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   BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60   

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https://dejure.org/1961,3663
BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60 (https://dejure.org/1961,3663)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1961 - V ZR 15/60 (https://dejure.org/1961,3663)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1961 - V ZR 15/60 (https://dejure.org/1961,3663)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Es kommt dabei auf Grund von Gutachten zu Beträgen, die über den Grundstücksstoppreisen liegen; auch dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 13, 45; vgl. auch BGHZ 13, 378, 392 [BGH 04.06.1954 - V ZR 10/54]/93.; 31, 238, 243) und wird von der Revision nicht bemängelt.

    Mit Recht hat daher das Berufungsgericht jene Lastenausgleichslast bei der Bewertung des großväterlichen Nachlasses unter keinem Gesichtspunkt berücksichtigt (für einen Erbfall im Jahre 1944 im Ergebnis ebenso das Urteil des IV. Zivilsenats vom 25. März 1954, IV ZR 146/53 in seinem in BGHZ 13, 45 nicht abgedruckten Teil, siehe den Schlußabsatz des Abdrucks in NJW 1954, 1037).

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Der Höhe nach scheidet aber jedenfalls eine Berücksichtigung in dem von der Revisionsklägerin angegebenen Gesamtbetrag der Last von 39.500 DM aus; vielmehr kann in dem ihr günstigsten Falle, daß es sich ausschließlich um Vermögensabgabe handelt, höchstens vom Zeitwert der Last (§ 77 LAG; vgl. Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1958 - V ZR 166/57 = LM § 60 LAG Nr. 3) am 21. Juni 1948 ausgegangen werden, wobei noch ein Abschlag dafür zu machen ist, daß der im vorliegenden Fall maßgebende Stichtag (20. Dezember 1946) noch rund 1 1/2 Jahre vor jenem frühesten Zeitwert-Stichtag liegt.
  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Daß sie als Nachlaßverbindlichkeit nicht zu berücksichtigen war, ergibt sich daraus, daß sie rechtlich erst mit dem 21. Juni 1948 entstanden ist (§ 20 LAG; BGHZ 14, 368).
  • BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51

    Pflichtteilsberechnung

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Die in BGHZ 3, 394 noch offen gelassene Frage, ob die Lastenausgleichslast bei Erbfällen vor dem Währungsstichtag wenigstens eine zweifelhafte Verbindlichkeit im Sinne von § 2313 Abs. 2 BGB gewesen sein könne, ist ebenfalls zu verneinen.
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Es kommt dabei auf Grund von Gutachten zu Beträgen, die über den Grundstücksstoppreisen liegen; auch dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 13, 45; vgl. auch BGHZ 13, 378, 392 [BGH 04.06.1954 - V ZR 10/54]/93.; 31, 238, 243) und wird von der Revision nicht bemängelt.
  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 37/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Da es sich um verfahrensrechtliche Vorgänge, wenn auch in einem anderen gerichtlichen Verfahren, handelt und über sie noch nicht rechtskräftig entschieden ist, unterliegen sie der freien Nachprüfung und Auslegung durch das Revisionsgericht (BGH LM ZPO § 549 Nr. 50 = NJW 1959, 2119 = JZ 1959, 776 = MDR 1959, 997).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 130/59

    Baulandsache. Vorlegung

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Es kommt dabei auf Grund von Gutachten zu Beträgen, die über den Grundstücksstoppreisen liegen; auch dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 13, 45; vgl. auch BGHZ 13, 378, 392 [BGH 04.06.1954 - V ZR 10/54]/93.; 31, 238, 243) und wird von der Revision nicht bemängelt.
  • RG, 09.02.1911 - VI 680/09

    Einwilligung in die Klagezurücknahme; Verjährung

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Die Klagrücknahme (§ 271 ZPO) kann zwar (ebenso wie die Einwilligung des Gegners dazu) auch stillschweigend erklärt werden; sie liegt aber keineswegs immer darin, daß nur ein Teil des Gesamtantrags verlesen wird (RGZ 75, 286, 289), und jedenfalls dann nicht, wenn diese Antragsbeschränkung ausdrücklich als eine vorläufige bezeichnet und die Weiterverfolgung des Restantrags vorbehalten wird, wie dies in beiden Beschränkungserklärungen der Klägerin im Vorprozeß geschehen ist (am 15. Mai 1951 und am 28. Oktober 1954, in letzterem mit der Erklärung des einstweiligen Beruhens hinsichtlich des Restes).
  • RG, 27.04.1931 - VIII 611/30

    1. Zur Auslegung formularmäßiger Prozeßschriften. 2. Kann das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Der Fall liegt wesentlich anders als der in RGZ 132, 330 entschiedene, wo die Vorinstanzen den Sachvortrag der Beklagten aus prozessualen Gründen überhaupt nicht berücksichtigt hatten; im vorliegenden Fall wären dem Termin vom 29. Oktober vorausgegangen mindestens zwei streitige Verhandlungen im Berufungsverfahren (am 1. September 1958 vor dem Einzelrichter, am 21. Mai 1959 vor dem Senat, GA 121, 166), ein Beweisbeschluß (des Einzelrichters vom 21. Oktober 1958, GA 141) mit Ergänzungsbeschluß (vom 2. Januar 1959, GA 151 R), sowie ein Beweisaufnahmetermin (Zeugenvernehmung durch den Einzelrichter am 16. März 1959, GA 155); die Beklagte hatte durch ihren Prozeßbevollmächtigten außer einer aus sechs eng beschriebenen Seiten bestehenden Berufungsbegründung (vom 9. April 1958, GA 114) nach Durchführung der Beweisaufnahme einen weiteren Schriftsatz (vom 11. Mai 1959, GA 165) einreichen lassen, der sich im wesentlichen auf die Bezugnahme auf ihre bisherigen Ausführungen und das summarische Bestreiten des gegnerischen Vortrags beschränkt, und dieser Sachvortrag ist vom Berufungsgericht gewürdigt worden.
  • RG, 30.10.1919 - VI 185/19

    Wird eine nach § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB. begonnene neue Verjährung schon durch die

    Auszug aus BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60
    Infolgedessen wurde hinsichtlich der jetzt eingeklagten 22.000 DM nebst Zinsen die seit 15. Mai 1951 laufende Verjährung am 4. Dezember 1953 (vgl. RGZ 97, 66) unterbrochen (§ 211 Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • BGH, 29.12.1961 - V ZR 229/60
    Die Meinung der Revision (Begründung S. 4), für den der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legenden Nachlaßwert sei der Stoppreis zur Zeit des Erbfalls maßgebend, ist unrichtig (BGHZ 13, 45; Senatsurteil vom 27. September 1961, V ZR 15/60).
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